Kaum haben sich die Automobilhersteller darauf eingestellt, dass der Verbrennungsmotor vom batteriebetriebenen Elektroauto abgelöst werden soll, gibt es Kritik. Bemängelt wird das hohe Gewicht der E-Fahrzeuge und die zu geringe Reichweite der Akkus sowie die zweifelhalfte CO²-Bilanz auf Grund des bundesdeutschen Strom-Mix. Zwar sind nach einer neueren Studie von Forschern des Svenska Miljöinstitutet „Elektroautos viel umweltfreundlicher als angenommen“, weil die Fabriken für die Produktion der E-Autos und ihrer Batterien viel größer geworden sind, die Produktion voll hochgefahren wurde und dadurch die Fahrzeuge pro produzierter Einheit wesentlich effizienter geworden sind. Aber es wird auch darüber diskutiert, ob die Wasserstoff-Brennstoffzelle nicht die bessere Alternative wäre.

Wärend beim E-Auto der Strom extern zugeführt und in einem Akku gespeichert wird, produzieren Wasserstoff-Autos ihren Strom direkt in einer Brennstoffzelle. Ist Wasserstoff der Energieträger der Zukunft und das Öl von morgen? Deutschland will eine Vorreiterrolle übernehmen. Nach dem kürzlich vorgelegten Strategiepapier der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2050 der deutsche Energiebedarf zu mehr als 50 Prozent aus nachhaltig erzeugtem Wasserstoff gedeckt werden. Große Vorteile sind die kürzere Auftank-Zeit und wesentliche höhere Reichweiten als bei batteriegetriebenen Fahrzeugen. Aber: Völlig problemlos ist auch der Einsatz von Wasserstoff nicht. Seine Herstellung ist derzeit ineffizient und teuer. Mehr als zwei Drittel der Energie gehen verloren, wenn Wasser aus Strom gewonnen und danach in einem Brennstoffzellenfahrzeug in Strom zurückverwandelt wird. Es müsste daher eine ausreichend große Menge an regenerativen Energien zur Verfügung stehen. Eine interessante Quelle für die Produktion von Wasserstoff wäre regenerativer Überstrom, der beispielsweise von Windparks in Norddeutschland gewonnen wird, aber nicht verkauft werden kann. Eine Brennstoffzelle ist umweltfreundlicher als eine Batterie. Bei einer Batterie ist der Bedarf an Nickel, Lithium und Kobalt ökologisch kritisch – sowohl bei der Herstellung und der Entsorgung.

Welche Technologie wird sich durchsetzen? Haben beide Technologien ihre Berechtigung und wird es über eine längere Zeit eine Koexistenz geben? Bei den Ladestellen beziehungsweise Wasserstofftankstellen besteht derzeit eine schlechte Infrastruktur. Die SPD setzt sich für die Gründung von Stadt- und Gemeindewerken ein, denn eine der Aufgaben könnte der Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für die e-Mobilität sein: https://www.spd-starnberg.de/spd-will-stadtwerke-fuer-starnberg/. Aktuell sind Batterien für kürzere Strecken und geringere Lasten besser geeignet und am wirtschaftlichsten. Bei längeren Strecken und hohen Lasten ist wohl die Brennstoffzelle effektiver. Das ist vor allem für schwerere Fahrzeuge wie Busse und Lastwagen interessant. Im ÖPNV und für die Güterlogistik wäre Wasserstoff demnach die bessere Alternative. Das ist wichtig für den Landkreis Starnberg, denn bei der nächsten Neuausschreibung der Buslinien soll es eine Quote für alternative Angtriebe geben: https://www.spd-kreis-starnberg.de/spd-will-emissionsfreien-oepnv-im-landkreis/. Der Preis für das Tanken mit Wasserstoff soll bis zum Jahr 2030 mit konventionellem Sprit vergleichbar sein.

Aus meiner Sicht haben bei der Diskussion über die Mobilität der Zukunft beide Technologien ihre Berechtigung. Sie sind große Hoffnungsträger bei der Verringerung des Schadstoffausstoßes im Verkehrssektor und tragen damit zur wesentlichen Verbesserung unserer Luftqualität bei. Beide Technologien können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verlieren. Beim Wettrennen zwischen elektrischem und wasserstoffbetriebenem Antrieb könnte – aus heutiger Sicht – ein Unentschieden stehen.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für die Einführung der Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. „Darüber freue ich mich sehr“, sagt Tim Weidner, Vorsitzender des Sozialausschusses im Starnberger Kreistag. Mit der Grundrente erhalten Versicherte, die mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – bei einem unterdurchschnittlichen Verdienst – durch eine Zusatzzahlung eine Anerkennung ihrer Lebensleistung. Der volle Zuschlag wird ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt. „Das ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung von Altersarmut“, so Weidner weiter. Rund 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland profitieren, davon 70 Prozent Frauen.

Zusätzlich werden Freibeträge beim Wohngeld, bei der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt eingeführt, damit die Grundrente nicht wieder in anderen Sozialsystemen aufgezehrt wird. Die Umsetzung des Gesetzes soll zum 1. Januar 2021 erfolgen. Nach Einschätzung der SPD-Landtagsfraktion werden in Bayern rund 250.000 Rentnerinnen und Rentner die getroffene Vereinbarung von SPD und Union in Anspruch nehmen können. „Die Grundrente ist gerade im Freistaat besonders wichtig, gibt es hier doch eine überdurchschnittliche hohe Zahl an landwirtschaftlichen Familienbetrieben, bei denen insbesondere Frauen als mithelfende Familienangehörige nach einem harten und entbehrungsreichen Arbeitsleben oft nur auf eine Mini-Rente kommen“, betont Horst Arnold, der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. Und Doris Rauscher (SPD), die Vorsitzende des Sozialausschusses im Maximilianäum ergänzt: „Es ist gut, dass die große Koalition nun eine Lösung ohne aufwändige und schikanöse Bedürftigkeitsprüfung gefunden hat.“

Auch der VdK hat die Einigung der Bundesregierung begrüßt, denn der gefundene Kompromiss bedeute für viele ältere Menschen mehr Geld. Die Lebensleistung der Rentnerinnen und Rentner erfahre nun den nötigen Respekt, sagt die VdK-Vorsitzende Verena Bentele. Die Grundrente entlaste Geringverdiener und trage dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.

Bereits zum 1. Januar 2020 sind mit der Erhöhung des Wohngeldes und der Erhöhung der Mietobergrenzen wichtige sozialpolitische Verbesserung in Kraft getreten. Mehr Informationen hierzu unter: ttps://www.spd-kreis-starnberg.de/wohngeld-und-mietobergrenzen-werden-erhoeht/. Darüberhinaus ist auf Antrag der SPD im Rahmen der MVV-Tarifreform zum 15. Dezember 2019 das Sozialticket eingeführt worden. Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.spd-kreis-starnberg.de/mvv-tarifreform-startet-am-15-dezember-2019/.

Starnberg steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Die SPD tritt für die Stadtratswahl am 15. März 2020 mit einem starken Team an, das sich durch ein hohes Maß an Professionalität auszeichnet. Angeführt wird das Team von erfahrenen Kommunalpolitikern. Spitzenkandidat ist Tim Weidner, stellvertender Landrat, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion und Mitglied des Stadtrats seit 2002. Ihm folgt die Fraktionssprecherin und Haushaltsexpertin im Stadtrat Christiane Falk, die auch dem Lenkungskreis der lokalen Agenda 21 angehört. Auf Listenplatz 3 bewirbt sich der ehemalige Stadt- und Kreisrat Dr. Frank Hauser als Experte für die Bereiche Wirtschaft und Wohnen um ein Stadtratsmandat. Als Sozialexpertin kandidiert die stellvertretende AWO-Kreisvorsitzende Natascha Niederleitner, die bereits dem Jugendhilfeausschuss des Kreistags angehört, auf Listenplatz 4. Auf Platz 5 tritt mit Franz-Josef Schwarz ein Experte für die Bereiche Sport sowie Elektromobilität an.

Ihm folgt auf Listenplatz 6 die Landratskandidatin Christiane Kern. Sie ist als Polizeihauptkommissarin in der Polizeiabteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für die Bereiche Sport und Integration tätig. Als ehemalige Fraktionsspecherin im Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching bringt sie große kommunalpolitische Erfahrung mit. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.christiane-kern.de/. Als Experte für die elementaren Bereiche Wasser und Abwasser kandidiert Christian Budde auf Listenplatz 7. Er arbeitet beim Abwasserzweckverband Starnberger See und ist dort Personalratsvorsitzender. Für die Jugend tritt Teresa Falk als eine der Jüngsten auf Platz 8 an. Sie macht aktuell eine Ausbildung zur Erzieherin. Soziales steht bei Wieland Klocke als ehrenamtlichen Mitarbeiter der Starnberger Tafel im Fordergrund. Er bittet auf Listenplatz 9 um Ihre Stimmen. Erste parteifreie Kandidatin auf der Liste der SPD ist Beatrice Duday auf Platz 10. Sie ist Sozialbetreuerin, Flüchtlingshelferin und Schöffin beim Jugendgericht.

Die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat finden Sie hier: https://www.spd-starnberg.de/stadtratskandidaten/. Bei der Stadtratswahl entscheiden Sie über die Zukunft der Stadt Starnberg – bitte unterstützen Sie das Team der SPD und Parteifreien mit Ihren 30 Stimmen! Denn die SPD steht mit einem soliden und attraktiven Zukunftsprogramm für eine solidarische und nachhaltige Politik unter dem Motto „Starnberg hält zusammen“: https://www.spd-starnberg.de/wahlprogramm-2020/. Die Amtszeit der neuen Stadtrats beträgt sechs Jahre.

Unter dem Motto: „Starnberg hält zusammen“ hat die SPD ihr Programm für die Stadtratswahl am 15. März 2020 im Internet veröffentlicht. Die Sozialdemokraten decken die – aus ihrer Sicht – wichtigsten kommunalpolitischen Themenfelder ab. Nicht mit unverbindlichen Allgemeinplätzen, sondern umfassend und konkret. Wer sich im Detail informieren möchte, ist hier richtig: http://www.spd-starnberg.de/wahlprogramm-2020/. Dort findet man viele Themenschwerpunkte und die Antwort auf die Frage „Was ist sozialdemokratischen Kommunalpolitik?“. Die Kommunalpolitik der SPD gestaltet die Soziale Stadt und natürlich noch viel mehr:

Wohnen, Verkehr, Umwelt, Energie, Klimaschutz, Familienpolitik, Bildung, Kinderbetreuung, Seniorenpolitik, Jugendpolitik, Inklusion, lntegration, Kommunale Daseinsvorsorge, Stadtentwicklung, Seeanbindung, Bürgerbeteiligung, Arbeit und Wirtschaft, kommunale Haushaltspolitik, Kultur sowie Stadtverwaltung.

Reinschauen lohnt sich! Das Programm für die Amtszeit des Stadtrats in den Jahren 2020 bis 2026 wurde im Rahmen einer Klausur und Diskussionsphase erarbeitet und von der Mitgliederversammlung einstimmig verabschiedet. Gerne nehmen wir jederzeit weitere Anregungen und Vorschläge entgegen – zum Beispiel auf der Kommentarspalte unten.

Die Stromlieferverträge für die kommunalen Liegenschaften der Stadt Starnberg sind am 31. Dezember 2019 ausgelaufen. Die Stadt hat daher eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Gefordert wird, dass die elektrische Energie vollständig aus erneuerbaren Energien stammt und in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Mindestens die Hälfte der gelieferten elektrischen Energie muss Ökostrom aus Neuanlagen sein. Vier Angebote lagen am Ende der Ausschreibung vor. Nach deren Prüfung sind die Gemeindewerke Oberhaching der günstigster Bieter und werden für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 den Strom für die kommunalen Liegenschaften der Stadt Starnberg liefern. Das ist insofern bemerkenswert, weil sich damit ein vergleichweises junges Stadt- beziehungsweise Gemeindewerk im Wettbewerb durchgesetzt hat.

Die Gemeinde Oberhaching ist mit ihren rund 13.500 Einwohnern deutlich kleiner als Starnberg und hat die Gemeindewerke Oberhaching im Jahr 2006 als gemeindeeigenen Energieversorger mit den drei Geschäftsbereichen Strom, Wärme und Glasfaser gegründet. „Man sieht, dass eine Kommune auch mit recht jungen eigenen Stadt- oder Gemeindewerken für ihre Bürgerinnen und Bürger erfolgreich am Markt auftreten kann. Die Gemeindewerke Oberhaching betreiben ihr Geschäft ja nicht aus Nächstenliebe, sondern als Gestalter der regionalen Energiewende, der auf diesem Weg auch Geld verdient“, sagt dazu Stadtrat Tim Weidner. Er meint: „Leider ist im August 2010 ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion mit dem Ziel der Gründung von Stadtwerken in Starnberg im damaligen Stadtrat mehrheitlich abgelehnt worden. Möglicherweise würden dann heute nicht die Gemeindewerke Oberhaching sondern eigene Stadtwerke die kommunalen Liegenschaften Starnbergs mit Ökostrom versorgen.“

Jetzt nimmt die SPD-Stadtratsfraktion einen neuen Anlauf und hat im Stadtrat beantragt, dass das städtische Wasserwerk zum Kommunalunternehmen Stadtwerke Starnberg weiterentwickelt werden soll. Die Stadtwerke Starnberg müssen dabei, nach Auffassung der Sozialdemokraten, stets zu 100 Prozent in kommunaler Hand bleiben. Der Auftrag für die Stadtwerke Starnberg soll die qualitativ hochwertige und nachhaltige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sein. Die Wasserversorgung wird demnach in der gewohnt professionellen Art weitergeführt. Aber als neues Ziel soll die Steuerung für eine energie- und wärmeautarke Stadt Starnberg aufgenommen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: http://www.spd-starnberg.de/spd-will-stadtwerke-fuer-starnberg/. Die Starnberger SPD nimmt sich auch das sozialdemokratisch geführte Gilching zum Vorbild. Dort hat der Gemeinderat vor einem Jahr unter Federführung von Bürgermeister Manfred Walter (SPD) einstimmig beschlossen, dass das bestehende Wasserwerk zu einem Gemeindewerk weiterentwickelt werden soll: http://www.spd-kreis-starnberg.de/gemeindewerk-gilching-eine-kommune-auf-dem-weg-zur-selbstversorgung/

Ab Januar 2020 wird – auf Vorschlag der SPD – eine an den gestiegenen Wohnkosten angepasste Erhöhung des Wohngeldes für einkommensschwache Haushalte vorgenommen. Dieser Beschluss des Bundes unterstützt Mieterinnen und Mieter mit einem niedrigen Einkommen. Die Bundesregierung erwartet, dass sich damit die Zahl der Empfänger von Wohngeld von derzeit 480.000 auf circa 660.000 Haushalte in Deutschland erhöht. Rund 25.000 Haushalte werden durch das erhöhte Wohngeld nicht mehr auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, angewiesen sein. Um die Entlasungswirkung des Wohngeldes auch für die Zukunft zu sichern, soll künftig alle zwei Jahre eine Anpassung des Wohngeldes an die tatsächliche Miet- und Einkommensentwicklung vorgenommen werden. Die Ausgaben für das Wohngeld werden sich durch das Wohngeldstärkungsgesetzes für Bund und Länder im Jahr 2020 auf rund 1,2 Milliarden Euro belaufen.

Das sind für mich als Vorsitzender des Sozialausschusses im Kreistag wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie sind natürlich keine Maßnahmen zur Lösung der drängenden Wohnungsnot in der Stadt und im Landkreis Starnberg. Dazu bedarf es vor allem eines verstärkten sozialen Wohnungsbaus. Eine weitere Voraussetzung für bezahlbares Wohnen sind bezahlbare Grundstücke. Die Starnberger SPD ist die treibende Kraft für eine sozial gerechte Bodennutzung und hat einen entsprechenden Antrag im Stadtrat eingebracht. Dort wurde noch nicht abschließend darüber entschieden. Wir setzten uns für ein kommunales Vorkaufsrecht ein, um eine Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu ermöglichen. Das genossenschaftliche Bauen soll stärker gefördert werden. Ebenso hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, den sozialen Wohnungsbau durch den Aufbau einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu stärken. Darüber hinaus fordert die SPD beispielsweise in der Stadt Starnberg ein weiteres Einheimischenprojekt. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen entsprechenden Antrag gestellt: http://www.spd-starnberg.de/spd-will-neues-einheimischen-projekt-fuer-starnberg/. Dabei wollen wir neue Vergabekriterien, die sehr viel stärker das Engagement der Menschen für die Stadt und ihrer Bürger berücksichtigen.

Für Menschen, die im Landkreis Starnberg eine Grundsicherung beziehen, hat der Kreistag die bisher geltenden Mietobergrenzen erhöht. Einen entsprechenden Vorschlag hatte der VdK-Kreisverband an mich gesendet. Der Kreistag reagiert damit auf die stark steigenden Mietkosten im Landkreis. Da fast keine Wohnungen im Rahmen der bisher geltenden Mietobergrenzen mehr verfügbar waren, mussten die betroffenen Grundsicherungsbezieher die Differenz aus dem eigenen Regelsatz selbst tragen. „Durch die Anhebung der Mietobergrenzen erhoffen wir uns eine spürbare Verbesserung für die Betroffenen und werden dies regelmäßig überprüfen“, so Tim Weidner.

Mitte November 2019 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages zusätzliche Milliarden für den Erhalt und die Modernisierung des Schienennetzes der Deutschen Bahn beschlossen. In den kommenden 10 Jahren erhält die Deutsche Bahn AG (DB AG) vom Bund 51,4 Mrd. Euro in Form eines „Infrastrukturbeitrags“ – wesentlich mehr als in der Vergangenheit. Damit müsste die Bahn nun eigentlich auch finanzielle Mittel für den Umbau der Gleisanlagen und den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs See in Starnberg zur Verfügung haben. Kann nun endlich eine Lösung für die Seeanbindung in Starnberg gefunden werden? Während für die Deutsche Bahn die Kosten der notwendigen bahnrelevanten Umbauten eine vergleichsweise geringe Größenordnung haben, beschäftigt uns in Starnberg die große Sorge, dass die städtischen Haushalte für sehr viele Jahre durch die Seeanbindung überfordert werden und zahlreiche wichtige städtische Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können.

Ein Kompromiss, der die Interessen beider Seiten – sowohl der Bahn wie auch der Stadt Starnberg – berücksichtigt, ist jetzt dringend notwendig! Denn einerseits ergibt eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Stadt und Bahn für die Bahn keinen Sinn, denn die DB AG steht auch unter einem Handlungszwang. Schließlich ist der Starnberger See-Bahnhof nicht mehr betriebssicher und muss schon längst barrierefrei ausgebaut werden. Andererseits bleibt dem Vorstand der Bahn AG aktienrechtlich nichts anderes übrig, als auf die Erfüllung der Verträge zur Seeanbindung aus dem Jahr 1987 durch die Stadt zu klagen. Sonst machen sich die Verantwortlichen der Schädigung des Unternehmens schuldig. Wie kann dieser Gordische Knoten durchtrennt werden?

Eine Auflösung dieser Zwangslage kann, meiner Meinung nach, nur durch den Eigentümer der Bahn, also dem Bund, erfolgen. Der Bund sollte ein Interesse daran haben, dass es zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen dem Staatsunternehmen Bahn und der Stadt Starnberg kommt. Wir brauchen eine Lösung, welche die Stadt finanziell tatsächlich stemmen kann. Der Bund kann eine finanziell für beide Seiten akzeptable Lösung organisieren. Diese Lösung kann nur auf politischer Ebene und eben nicht auf der Ebene des Unternehmens DB AG gefunden werden. Dazu müsste die Stadt gegenüber dem Verkehrsministerium in Berlin das finanzielle Dilemma Starnbergs darstellen und um Hilfe durch den Bahneigentümer, also dem Bund, bitten.

Dumm nur, dass sich die Tunnelgegner beim Spatenstich für den B2-Tunnel überaus unhöflich gegenüber den Vertretern des Bundes verhalten und es darauf angelegt haben möglichst viel verbrannte Erde zu hinterlassen. Jetzt, wo Starnberg dringend auf das Wohlwollen des Bundes angewiesen ist, wird man die Stadt vermutlich am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Das kann man dem Bund – nach dem unklugen Verhalten der Tunnelgegner – nicht einmal zum Vorwurf machen. Man sieht sich im Leben oft zweimal. Man sollte sich grundsätzlich immer gut überlegen, wie man mit Partnern umgeht, die gegebenenfalls am längeren Hebel sitzen. So wie es aussieht, haben die Tunnelgegner der Stadt die Option für Gespräche mit dem Bund zur Lösung der Seeanbindung geraubt. Der Schaden für die Stadt wäre gewaltig.

Weitere Infos: www.spd-starnberg.de/wie-weiter-mit-der-seeanbindung-eine-landesgartenschau-fuer-starnberg/

Ob weggeworfene Zigarettenkippen, zerbrochene Glasflaschen, achtlos liegengelassene Essensverpackungen oder illegale Müllablagerungen: Auch im Landkreis Starnberg ist Müll, der an Orten entsorgt wird, wo er nicht hingehört, ein größer werdendes Problem. Die Rücksichtslosigkeit nimmt bedauerlicherweise zu und die Müllberge wachsen. Aus Sicht der SPD müssen die Kommunen schärfer gegen Müllsünder vorgehen dürfen. Bisher ist es den Städte und Gemeinden in Bayern bei entsprechenden Ordnungswidrigkeiten erlaubt ein Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro zu verlangen. Das ist, meiner Meinung nach, viel zu gering.

Daher habe ich mich darüber gefreut, dass die SPD-Fraktion im Landtag beantragt hat, den Bußgeldkatalog deutlich zu verschärfen – so wie es in anderen Bundesländern bereits der Fall ist. Denn das achtlose Wegwerfen von Müll ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet der Umwelt und verursacht der Allgemeinheit unnötige Kosten. Leider sieht das eine Mehrheit im Bayerischen Landtag anders und hat den Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Für saubere Städte und Gemeinden – Bußgelder gegen Müllsünder erhöhen“ abgelehnt.

Zwei äußerst unschöne Zeitungsberichte von diesem Wochenende: Auf der Starnberger Seepromenade beim Dampfersteg kommt es zum Streit, ein Mann wird niedergeschlagen und muss vom Rettungsdienst versorgt werden. Am Vortag pöbeln zwei Männer vorbeigehende Passanten an, es kommt zu Beleidigungen und schließlich zu körperlichen Auseinandersetzungen: Die Folgen unter anderem ein Nasenbeinbruch und ein Schädelhirntrauma.

Ich bin fest davon überzeugt: Die Bürgerinnen und Bürger wollen in Orten leben, in denen sie sich zu jeder Zeit sicher fühlen. Sie erwarten zu Recht einen sicheren und sauberen öffentlichen Raum, in dem Regeln eingehalten werden. Wir sind froh, dass wir in Starnberg in einem der sichersten Landkreise leben. Aber wir müssen daran arbeiten, dass es auch in Zukunft dabei bleibt, denn es gibt auch „Schmuddelecken“. Mein Eindruck: die gefühlte Unsicherheit der Menschen nimmt zu. Daher bin ich sehr froh, dass bei unserer Landratskandidatin Christiane Kern – als Polizeibeamtin – die Sicherheit selbstverständlich zur Kernkompetenz gehört. Die SPD steht traditionell für einen starken Staat mit handlungsfähigen Städten und Gemeinden. Damit sind automatisch die Themen Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung von großer Bedeutung. Und es ist klar, dass wir Sozialdemokraten eng mit unseren Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten und sie tatkräftig unterstützen. Daneben braucht es im Bereich der Prävention eine enge Kooperation zwischen der Polizei und unseren kommunalen Verwaltungen. Zudem steht die SPD für eine soziale Politik vor Ort, die ebenso viel bewirken kann.

Leider erleben wir häufiger, dass der Respekt gegenüber dem Anderen und die Beachtung von Regeln nachlässt. Regelverstößen muss man entschlossen entgegentreten. Zuküftig sollte, aus Sicht der SPD, die Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Kommune weiter ausgebaut werden. Die Kommunen werden mehr Kontrollen und Aktionen für Sauberkeit und Ordnung durchführen müssen, damit die Lebensqualität in unserm Landkreis gesichert wird.

Anlässlich des 30. Geburtstages des Vereins habe ich mich als Stellvertreter des Landrats mit nachfolgender Rede an die zahlreichen Gäste gewandt: „Wir sind sehr gerne im Kurparkschlösschen in Herrsching zusammen gekommen, denn es gibt den Geburtstag von „Frauen helfen Frauen Starnberg e. V.“ und eine Reihe weiterer Jubiläen zu feiern, die für die deutsche Frauenbewegung von großer Bedeutung sind – und hart erkämpft werden mussten. Daher darf ich mich für die Einladung sehr herzlich bedanken und die Grüße unseres Landrats, der Mitgliedern des Kreistages und der Landkreisverwaltung mit unserer Gleichstellungsbeauftragten Sophie von Widdersperg überbringen.

Wir feiern heuer Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland vor 100 Jahren: am 19. Januar 1919 hat die Wahl der ersten Nationalversammlung in der Weimarer Republik stattgefunden, bei der Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht hatten. Am 19. Februar 1919 hält die Abgeordnete Marie Juchacz (SPD) als erste Frau eine Rede in einem deutschen Parlament. Sie war nicht nur eine bedeutende Frauenrechtlerin, sondern auch eine herausragende Sozialreformerin, die am 19. Dezember 1919 die Arbeiterwohlfahrt mit begründete und als erste Vorsitzende bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten amtierte, dann aber ins Exil nach New York fliegen musste. Ihre ersten Worte im Parlament sind viel zitiert: „Meine Herren und Damen…“

Ich möchte zwei andere Sätze in den Mittelpunkt stellen: „Unsere Plicht aber ist es, hier auszusprechen, was für immer in den Analen der Geschichte festgehalten werden wird, dass es die erste sozialdemokratische Regierung gewesen ist, die ein Ende gemacht hat mit der politischen Unmündigkeit der deutschen Frau“; „Ich möchte hier schließen und glaube damit im Einverständnis vieler zu sprechen, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit; sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Nach 12-jähriger Unterdrückung durch die Nationalsozialisten setzten dann die Mütter unseres Grundgesetzes für den Artikel 3 die Formulierung durch „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Anlässlich des 70. Geburtstags unseres Grundgesetzes ist es angemessen, v. a. Elisabeth Selbert (SPD) als Mitglied des Parlamentarischen Rates zu erinnern, die – trotz ihrer großen Verdienste – leider in Vergessenheit geraten ist.

Und dann ein weiteres Jubiläum. Vor 25 Jahren wurde der Zusatz zu Artikel 3 unseres Grundgesetzes verabschiedet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Formalrechtlich haben wir eine Gleichstellung, aber von einer echten Chancengleichheit und Gleichstellung sind wir leider immer noch weit entfernt.

Mit unserem Jubiläum von 30 Jahren „Frauen helfen Frauen Starnberg e. V.“ rückt ein Thema in den Fokus, das heute zwar nicht mehr als absolutes Tabuthema gilt. Es ist aber nach wie vor ein Thema, über das nicht gern gesprochen wird. Scham, Angst vor Zurückweisung und Unverständnis oder auch Angst vor einem Spießrutenlaufen verhindern oft eine Offenlegung. Wer redet schon gerne darüber, dass in seiner Beziehung, in seinem sozialen Umfeld, im Beruf, im Lebensalltag eine Gewaltsituation eingetreten ist? Wer gibt gerne zu, sich in einer Situation zu befinden, die alleine nicht zu bewältigen ist und zu deren Lösung Hilfe von außen benötigt wird? Wahrscheinlich ist die Situation der betroffenen Frauen bei uns im Landkreis Starnberg noch einmal schwieriger, da die privilegierte Lage unseres Landkreises oft mit Wohlstand, Wohlergehen und einem guten Lebensgefühl verbunden wird. Das trifft häufig zu, aber die Zahlen und Statistiken sagen deutlich: Jede und jeden kann Gewalt treffen, unabhängig von Alter, kultureller Herkunft, sozialem Umfeld und sexueller Orientierung. Betroffen sind alle sozialen Schichten!

Der Verein Frauen helfen Frauen Starnberg e. V. wurde 1989 gegründet. Seither hat sich zweifelsohne viel getan; das Problembewusstsein ist gewachsen, der rechtliche Schutz von Frauen wurde verbessert, die Berichterstattung hat über Tatbestände aufgeklärt. Aber immer noch haben Frauen unter häuslicher
Gewalt zu leiden und die Zahlen sind erschreckend. Nach Erkenntnissen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle
Partnerschaftsgewalt erlebt.

Immer noch wird Gewalt gegen Frauen viel zu oft totgeschwiegen. Dadurch fühlen sich die Täter sicher. Aber für Gewalt gegen Frauen gibt es keinerlei Rechtfertigung und es ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft, Gewalt gegen Frauen zu ächten. Frauen, die Gewalt erleiden, brauchen unsere Solidarität und sie brauchen
Menschen, die hin- und nicht wegsehen, Menschen, die ihnen und ihren Kindern beistehen. Sie brauchen konkrete Unterstützungsangebote.

Seit 30 Jahren finden betroffene Frauen Hilfe bei „Frauen helfen Frauen“. Engagierte Frauen haben sich zusammengetan, um Frauen und Kindern zu helfen und ihnen eine kompetente Anlaufstelle zu bieten. Für diesen Einsatz möchte ich allen, die sich im Kreis von „Frauen helfen Frauen“ einsetzen und mitarbeiten, im Namen des Landkreises unseren Dank und Anerkennung aussprechen. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft, viele Erfolge – und vor allem, dass es ihnen möglichst oft gelingt, wirkungsvoll und nachhaltig für den Schutz betroffener Frauen einzutreten.